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VGH Baden-Württemberg, 03.07.2014 - 1 S 1167/14 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 28.05.2014 - 11 K 184/14
- VGH Baden-Württemberg, 03.07.2014 - 1 S 1167/14
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2014, 937
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Baden-Württemberg, 06.11.2013 - 1 S 244/13
Öffentliches Interesse bei Einbürgerungen
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2014 - 1 S 1167/14
Ein öffentliches Interesse im Sinn des § 8 Abs. 2 StAG ist auch bei der Anwendung dieser Vorschrift auf den Ehegatten oder Lebenspartner eines Deutschen im Rahmen des § 9 Abs. 1 StAG nur gegeben, wenn nach dem konkreten Sachverhalt ein sich vom Durchschnittsfall eines Einbürgerungsbewerbers abhebendes spezifisch staatliches Interesse an der Einbürgerung besteht, das es ausnahmsweise rechtfertigen kann, den Ausländer trotz Nichterfüllung der Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 Nr. 2 und/oder Nr. 4 StAG einzubürgern (Senatsurteil vom 06.11.2013 - 1 S 244/13 - InfAuslR 2014, 60).Zum anderen verdeutlicht er die Zielrichtung der Ausnahmeregelung des § 8 Abs. 2 StAG: Sie soll es ermöglichen, solchen Härten zu begegnen, die gerade durch die Verweigerung der Einbürgerung hervorgerufen werden bzw. durch eine Einbürgerung vermieden oder zumindest entscheidend abgemildert würden (vgl. Senatsurteil vom 06.11.2013 - 1 S 244/13 - a.a.O. ).
- BVerwG, 05.06.2014 - 10 C 2.14
Einbürgerung; deutsche Sprachkenntnisse; Ausnahme; Absehen; Alter; Krankheit; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2014 - 1 S 1167/14
Fehl geht der Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 05.06.2014 (- 10 C 2.14 -, vgl. Pressemitteilung Nr. 37/2014 des BVerwG vom 05.06.2014). - BVerwG, 06.02.2013 - 5 PKH 13.12
Ermessenseinbürgerung; Erfordernis der selbstständigen Unterhaltsfähigkeit; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2014 - 1 S 1167/14
Der Umstand, dass ein Einbürgerungsbewerber die Inanspruchnahme von Sozialleistungen nicht zu vertreten hat, ist im Rahmen des § 8 Abs. 1 Nr. 4 StAG ohne Belang und vermag daher auch keinen besonderen Härtefall zu begründen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 06.02.2013 - 5 PKH 13.12 - juris). - VGH Baden-Württemberg, 23.11.2004 - 7 S 2219/04
Prüfungsmaßstab im Prozesskostenhilfeverfahren - einstweiliger Rechtsschutz
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2014 - 1 S 1167/14
Der Ausgang des Klageverfahrens erscheint nicht als offen (zum Maßstab der hinreichenden Erfolgsaussicht vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 20.07.2005 - 11 S 1807/04 - und vom 23.11.2004 - 7 S 2219/04 -, VBlBW 2005, 196).
- OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2017 - 4 LB 6/15
Anspruch (hier: eines Irakers) auf Einbürgerung trotz Sozialleistungsbezugs
Ein öffentliches Interesse im Sinn des § 8 Abs. 2 StAG ist auch bei der Anwendung dieser Vorschrift auf den Ehegatten oder Lebenspartner eines Deutschen im Rahmen des § 9 Abs. 1 StAG nur gegeben, wenn nach dem konkreten Sachverhalt ein sich vom Durchschnittsfall eines Einbürgerungsbewerbers abhebendes spezifisch staatliches Interesse an der Einbürgerung besteht, das es ausnahmsweise rechtfertigen kann, den Ausländer trotz fehlender Unterhaltsfähigkeit - insoweit gegebenenfalls auch im Falle eines Vertretenmüssens - einzubürgern (OVG Saarlouis…, Urteil vom 28. Juni 2012 - 1 A 35/12 -, juris Rn. 61; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 7. Januar 2013 - 13 PA 243/12 -, juris Rn. 4; VGH Mannheim, Beschluss vom 3. Juli 2014 - 1 S 1167/14 -, juris Rn. 9). - VGH Baden-Württemberg, 17.04.2019 - 12 S 1501/18
Einbürgerung von Ausländern; altersbedingtes Unvermögen zur Erfüllung der …
Auch gelten ab einem bestimmten Alter Beweiserleichterungen, so dass von einem altersbedingten Unvermögen regelmäßig ausgegangen werden kann, wenn der Einbürgerungsbewerber im Zeitpunkt der Einbürgerung bereits das 65. Lebensjahr vollendet und sich zuvor nicht länger als 10 Jahre in Deutschland aufgehalten hat (siehe VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.07.2014 - 1 S 1167/14 - juris Rn. 5 unter Bezugnahme auf Nr. 10.6 der VwVStAG vom 08.07.2013 - GABl. 2013, 330; mittlerweile gültig in Form der 3. Fortschreibung vom 03.03.2017; vgl. aber auch Nr. 10.6 der Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern - VAH-StAG - Stand 01.06.2015). - VG Stuttgart, 14.11.2023 - 4 K 1444/22
Versagung der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband wegen strafrechtlicher …
Für das Vorliegen eines öffentlichen Interesses, das nur gegeben ist, wenn nach dem konkreten Sachverhalt ein sich vom Durchschnittsfall eines Einbürgerungsbewerbers abhebendes spezifisch staatliches Interesse an der Einbürgerung besteht, das es ausnahmsweise rechtfertigen kann, den Ausländer trotz Nichterfüllung der Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 Nr. 2 und/oder Nr. 4 StAG einzubürgern (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Juli 2014 - 1 S 1167/14 -, Rn. 9, juris, m.w.N.), ist hier nichts ersichtlich oder geltend gemacht.Eine solche Härte muss durch atypische Umstände des Einzelfalls bedingt sein und gerade durch die Verweigerung der Einbürgerung hervorgerufen werden und deshalb durch eine Einbürgerung vermieden oder zumindest entscheidend abgemildert werden können (BVerwG…, Urteil vom 5. Juni 2014 - 10 C 4/14 -, Rn. 29, juris, m.w.N.; vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Juli 2014 - 1 S 1167/14 -, Rn. 10, juris, m.w.N.), wobei der Einbürgerungsbewerber diese Umstände aufgrund seiner Mitwirkungsobliegenheit vorzubringen hat (BVerwG…, Urteil vom 5. Juni 2014 - 10 C 4/14 -, Rn. 29, juris).
- VG Stuttgart, 29.07.2020 - 4 K 2975/19
Einbürgerung eines türkischen Staatsangehörigen -hier verneint
Der Umstand, dass der Kläger - so sein Vortrag - die Inanspruchnahme von Sozialleistungen nicht zu vertreten hat, vermag einen besonderen Härtefall nicht zu begründen (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 03.07.2014 - 1 S 1167/14 - NVwZ-RR 2014, 937 - in juris Rn. 10;… HTK-StAR / § 8 StAG / zu Abs. 2, a.a.O. Rn. 34 m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2022 - 19 E 25/22
Eingliederung und Einbürgerung von Flüchtlingen i.R.d. Ermessens und …
vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 2013 - 5 PKH 13.12 -, juris, Rn. 5 ff.; Urteil vom 20. März 2012 - 5 C 5.11 -, BVerwGE 142, 145, juris, Rn. 39; OVG NRW, Beschluss vom 19. Mai 2021 - 19 A 1384/19 -, juris, Rn. 70; Urteil vom 24. Juli 2013, a. a. O., Rn. 47; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 3. Juli 2014 - 1 S 1167/14 -, NVwZ-RR 2014, 937, juris, Rn. 10; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 11. Juni 2009 - OVG 5 M 30.08 -, juris, Rn. 2.